LBesG NRW bzw. nach Entgeltgruppe 14 TVöD bewertet. Selbstmanagement: Bereitschaft und Fähigkeit, die eigene Arbeit selbständig und eigenverantwortlich ressourcenbewusst zu organisieren
sind nach Besoldungsgruppe A 10 LBesO NRW bzw. Entgeltgruppe 9c TVöD-V bewertet. Sollten Sie die Voraussetzungen für die Eingruppierung in die Entgeltgruppe 9c TVöD-V nicht erfüllen, erfolgt eine Eingruppierung